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D&O-Versicherung
Mit Hilfe einer Directors-and-Officers-Versicherung (kurz D&O-Versicherung) können Unternehmen ihre (angestellten) Manager, Vorstände, Geschäftsführer und grund-sätzlich ihre sonstigen Entscheidungsträger vor Haftungs- bzw. Schadensersatz-ansprüchen Dritter, ausgelöst durch Fehlentscheidungen bzw. allgemein durch betriebliches Handeln oder Unterlassen, schützen.
Unternehmen, bei denen das nicht nur theoretische Risiko besteht, dass die Geschäftsleitung wegen (Fehl-)Entscheidungen verklagt wird, können sich durch Abschluss einer Directors-and-Officers-Versicherung gegen die finanziellen Folgen absichern. Die D&O-Versicherung stellt bis zur vereinbarten Versicherungssumme den Versicherungsnehmer von berechtigten Haftungsansprüchen frei, soweit diese nicht aufgrund von Verstößen gegen Gesetz oder Satzung bzw. durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.
Vorstände von Aktiengesellschaften können sich mittels einer D&O-Versicherung nunmehr auch gegen den seit der jüngsten Novellierung des Aktiengesetzes vorgeschriebenen Selbstbehalt in Höhe von zehn Prozent der verursachten Schäden, maximal das 1,5-Fache ihrer Jahresbezüge, versichern.
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