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Wesen des Factoring
Unter Factoring versteht man den vertraglich geregelten regelmäßigen Ankauf von in der Regel kurzfristigen Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen im Rahmen einer Globalzession.
Factoring stellt somit einen Forderungsverkauf dar, für Unternehmen gleichbedeu-tend mit einer Refinanzierungsmöglichkeit ihrer Lieferantenkredite.
Die Unterschiede zur Aufnahme eines Zessionskredites bei einem Kreditinstitut liegen im bilanziellen Ausweis: Der Forderungsverkauf im Rahmen des Factoring führt zu einem Aktiv- bzw. Vermögenstausch; mit Eingang des Verkaufserlöses entsteht eine Erhöhung liquider Mittel bzw. eine Forderung gegen das kontokorrent-führende Kreditinstitut anstelle der Warenforderung (Forderung aus Lieferungen und Leistungen).
Im Allgemeinen übernimmt der Forderungskäufer (Factor, häufig ein Tochterunter-nehmen eines Kreditinstituts) neben der Finanzierungsfunktion auch eine Dienstleistungsfunktion (Verwaltungsfunktion) sowie eine Delkrederefunktion (Kreditversicherungsfunktion).
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